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Treppenlift Zuschüsse

Mehrere Tausend Euro sparen

Zuschüsse für Treppenlifte und Plattformlifte

Barrierefreiheit und Mobilität im Alter, nach einer Krankheit oder einem Unfall sollen kein Luxus sein. Dieses Mehr an Lebensqualität und die Möglichkeit, noch lange Jahre in den eigenen vier Wänden leben zu können, stehen Ihnen zu. Treppenlifte oder Plattformlifte geben Ihnen dafür Freiheit und Unabhängigkeit – selbst mit einem Rollstuhl. Deswegen wird der Kauf der Lifte durch eine Reihe von Stellen mit Zuschüssen gefördert.

Ihre Vorteile durch Zuschüsse beim Kauf eines Treppenlifts:
  • Zuschuss Es sind 4000 Euro Zuschuss für Alleinstehende möglich.
  • Treppenlift Partner, die beide auf den Treppenlift angewiesen sind, erhalten den doppelten Betrag.
  • vierfachen Zuschuss Senioren-WGs mit bis zu vier Personen erhalten sogar den vierfachen Zuschuss, wenn alle einen Treppenlift brauchen.
  • Pflegeversicherung Neben Zuschüssen von der Pflegeversicherung kommen je nach Lebenssituation weitere alternative Zuschussoptionen in Betracht.
Treppenllift Zuschüsse
Treppenllift Zuschüsse

Zuschüsse für Treppenlifte

Voraussetzungen für die Zahlung von Zuschüssen für Treppenlifte

Für die Gewährung von Zuschüssen für Treppenlifte oder Plattformlifte durch die Pflegeversicherung müssen Sie nur wenige Anforderungen erfüllen:

  • PflegegradSie benötigen einen anerkannten Pflegegrad – Pflegegrad 1 genügt bereits.
  • Ihres ZuhausesBad, Küche oder Schlafzimmer Ihres Zuhauses müssen auf zwei Etagen liegen oder es gibt einen Hauseingang mit Stufen beziehungsweise ein Treppenhaus.
  •  Zuschüsse für Treppenlifte Zuschüsse für Treppenlifte erhalten Sie als Eigentümer wie als Mieter gleichermaßen.
  • Zuschusses zum Treppenlift Für die Gewährung des Zuschusses zum Treppenlift spielt Ihr Einkommen, Ihre Rente oder Ihr Vermögen keine Rolle.
Die Zuschussmöglichkeiten für Ihren Treppenlift im Überblick
Alle diese Stellen zahlen Ihnen außerdem Zuschüsse für Ihren Treppenlift in bestimmten Fällen

Die Krankenkassen oder besser deren Pflegekassen – Ihre Pflegeversicherung – sind im Normalfall die ersten Ansprechpartner für Zuschüsse zum Treppenlift-Kauf bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen.

Wird der Treppenlift als Lebensunterstützung nach einer arbeitsbedingten Krankheit oder einem Arbeitsunfall notwendig, zahlen in vielen Branchen Berufsgenossenschaften Zuschüsse zum Treppenlift – oft auch mehr als beim Pflegekostenzuschuss.

Von hier erhalten Sie einen Zuschuss zum Treppenlift, wenn Sie diesen benötigen, um von Ihrem Zuhause aus an einen Arbeitsplatz zu gelangen. Dabei gelten zwei Voraussetzungen: Die Pflegeversicherung ist nicht zuständig und Sie haben mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt.

Haben Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt und benötigen einen Lift nach Krankheit oder Unfall für die Ausübung Ihrer Arbeit, wird die Bundesagentur für Arbeit zu Ihrem Ansprechpartner für Zuschüsse zu den Treppenlift-Kosten.

Integrationsämter fördern Arbeitgeber, die die gesetzlich vorgegebene Zahl an Menschen mit schweren Handicaps beschäftigen beim Kauf von Treppenliften. Ohne Zuständigkeit einer anderen Stelle und bei einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis gibt es hier 80 Prozent und mehr Zuschuss zu den Kosten eines Treppenlifts für die Angestellten.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlt Investitionszuschüsse oder gewährt günstige Kredite für diverse Umbauten des eigenen Zuhauses. Im Programm „Altersgerechte Umbauten“ sind bis zu 5000 Euro Zuschuss für Treppenlifte möglich.

Übernimmt kein anderer den Zuschuss zum Treppenlift und Sie können ihn nicht allein bezahlen? Dann hilft das zuständige Sozialamt mit einer Zuzahlung zu den Treppenlift-Kosten.

Eine ganze Reihe von Bundesländern und Städten fördert den Einbau von Treppenliften mit Zuschüssen ähnlich wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Näheres dazu erfahren Sie von Ihrem örtlichen Versorgungsamt.

Das Finanzamt fördert Sie zwar nicht direkt beim Treppenlift-Kauf, aber Sie können die Kosten für Treppenlifte als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend machen, wenn der Lift medizinisch notwendig ist. Anerkannt werden allerdings nur Beträge, die den „zumutbaren Eigenanteil“ übersteigen.